Die AltfahrzeugV betrifft grundsätzlich Hersteller und Importeure von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und -werkstoffen.
Die Altfahrzeugverordnung regelt die Entsorgungspflichten von
- Betreibern von Annahmestellen,
- Demontagebetrieben und
- Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung
PKW-Besitzer, die ihr Fahrzeug verschrotten lassen möchten, dürfen dies seit dem 01.07.2002 nur noch bei einer überprüften Annahmestelle, Rücknahmestellen oder bei einem überprüften Verwertungsbetrieb (nach AltfahrzeugV: „Altfahrzeug-Demontagebetrieb“) vornehmen. Nur bei überprüften Annahmestellen erhalten PKW-Besitzer einen gültigen Verwertungsnachweis, welcher eine endgültige Stillegung bescheinigt.