Zunächst sollte man sich bei der bisherigen Verwaltung vergewissern, ob der Verwaltungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist oder noch eine zeitliche Bindung besteht.
Bevor Sie Ihre aktuelle Hausverwaltung kündigen, sollten Sie sich auf die Suche nach einem Nachfolger machen. Sobald Sie eine Hausverwaltung ausgewählt haben, erfolgt mittels Mehrheitsbeschluss der Eigentümer die Abberufung der bisherigen und Bestellung der neuen Hausverwaltung. Der eigentliche Verwaltungswechsel erfolgt am Ende der Abrechnungsperiode (Anm. 31.12.).
Tipp: Bei einem Verwaltungsende zum 31.12 eines Jahres muss die Kündigung der bisherigen Verwaltung nachweislich bis zum 30.09. eines Jahres erfolgen. Die neue Hausverwaltung darf erst nach Beauftragung tätig werden und kann anschließend mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Zusammenfassung Schritte – Wechsel Hausverwaltung
1. Meinungsbildung Eigentümer --> Angebotseinholung
2. Beschluss Abberufung - Beschluss Neubestellung
3. Kundmachung der Beschlüsse (Fristen beachten!)
4. Benachrichtigung bestehende Hausverwaltung (Fristen beachten!)
5. „Neustart“ am 01.01.
Bei Fragen rund um den Wechsel für Ihren Neustart, beraten wir Sie gerne.