Die für Hubarbeitsbühnen geltende DGUV Regel 100- 500 Kap. 2.10 und der DGUV Grundsatz 308-008 schreiben vor, dass Hubarbeitsbühnen nur von ausgebildetem und Personal eingesetzt werden dürfen.
Eignungsvoraussetzungen an den Bediener:
Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmeregelung für Auszubildende)
Geistige und Körperliche Eignung
Ausgebildet
Eingewiesen und vom Unternehmer schriftlich Beauftrag
Theoretische Ausbildung:
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
Allgemeiner Betrieb mit Hubarbeitsbühnen
Übernahme und Transport der Hubarbeitsbühnen
Prüfung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Hubarbeitsbühnen am Arbeitsort
Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
Unfallgeschehen
Haftung und Verantwortung
Praktische Ausbildung:
Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Einweisung an verschiedenen Hubarbeitsbühnen
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Einübung von Steuerungsfunktionen
Standsicherer Aufbau von Hubarbeitsbühnen
Standsicherheitstest
Erklärung Notablass
Standsicheres Verfahren von Hubarbeitsbühnen
Der Schulungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung einen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen sowie ein Zertifikat mit den Schulungsinhalten. Bei Vorkenntnissen im Umgang mit Hubarbeitsbühnen Dauert die Schulung 1 Tag. Ohne Vorkenntnisse 2 Tage.
Die Schulung wird bei uns vor Ort in Stolberg-Mausbach bzw. bei Ihnen vor Ort (nach Absprache) durchgeführt. Wir bieten Schulungen Deutschlandweit an.
Über Ihre Anfrage freuen wir uns und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.Unsere Schulung können wir auch in englisch anbieten und die Theorie Prüfungen in mehrere Sprachen! Bei Leseschwierigkeiten ist im Einzelfall eine mündliche Prüfung möglich.