Wir schulen Ihr Fachpersonal für den optimalen und sicherheitsbewussten Umgang mit Ihren Krananlagen.
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur diejenigen Personen einen Kran führen oder bedienen dürfen, die eine entsprechende Befähigung nachweisen können (DGUV Vorschrift 52 §29 Abs.1).
Diese umfasst eine theoretische und praktische Prüfung, die durch unseren qualifizierten Ausbilder abgenommen wird.
Ausbildung zum Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 (3.2&3.3) und den darin beschriebenen Themen die zu behandeln sind:
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaften
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Kranarten, Funktionen und Sicherheitseinrichtungen der Krane
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Steuerungs- / Bedienmöglichkeiten
- Sicht- und Funktionsprüfung vor täglichen Erstbedienung
- Grundsätze des Anschlagens und der Handzeichen
- Sicherer Kranbetrieb
- Wartung und Prüfung (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Verhalten bei Störungen
- Einweisung am Kran inkl. Übungen (sicherer Umgang)
- theoretische und praktische Prüfung jeder einzelner Teilnehmer
Die Inhalte der Ausbildung sind umfangreich. So können wir sicherstellen, dass die Teilnehmenden nach Bestehen der Prüfungen bestens über die Thematiken informiert und ausgebildet sind.