Werteinschätzung eines unabhängigen Gutachters
Gemeinden benötigen nicht selten die Werteinschätzung eines unabhängigen Gutachters zu Immobilien aller Art. Notwendig ist ein Immobiliengutachten beispielsweise zur Wertermittlung von kommunalem Besitz im Rahmen von Verkaufs- oder Tauschprozessen. Auch für die Festlegung des Grundstückspreises für neu erschlossene Baugebiete zur Wohn- oder Gewerbebebauung erfordert mitunter eine unabhängige Wertermittlung als Grundlage für die Preisgestaltung.
Eröffnungsbilanz
Mitunter ist die Feststellung der Eröffnungsbilanz des Gebäudebestandes ein Thema. Hierfür haben wir ein verkürztes Verfahren entwickelt, was uns die effiziente und damit kostensparende Werteinschätzung des Immobilienbesitzes einer Gemeinde erlaubt. In Anlehnung an die NHK 2010 werden dabei alle gemeindeeigenen Gebäude, wie zum Beispiel Rathaus, Schule, Kindergarten und Feuerwehrgebäude, mit überschaubarem Aufwand einer Substanzbewertung in Anlehnung an die NHK 2010 unterzogen. So lassen sich in einem schlanken Prozess sämtliche Immobilien bewerten – bis hin zu Sonderfällen wie Wasserturm oder Stadtbauhof.
Was ist das Besondere an der Immobilien-Wertermittlung im Auftrag von Gemeinden und Institutionen?
Öffentliche Auftraggeber benötigen Immobiliengutachten aus allen Bereichen – von Wohnimmobilien bis hin zu Geschäftsimmobilien und öffentlichem Grund. Aufgrund der unterschiedlichen Zwecke der Gutachten-Erstellung kommen verschiedene Verfahren der Wertermittlung zum Einsatz. Wohnimmobilien werden vorranging mittels des Sachwertverfahrens oder im Vergleichswertverfahren bewertet, Gewerbeimmobilien hingegen überwiegend nach dem Ertragswertverfahren.
Unser Sachverständigenbüro deckt sämtliche Bewertungsarten für Immobilien kompetent ab und bewertet jedes Objekt individuell passend zur Nutzungsart und dem Gutachten-Zweck.