Seit dem 01.08.2017 wurden die Regelungen der einzelnen Bundesländer (VAwS) durch eine bundeseinheitliche Verordnung (AwSV) ersetzt.
Heizöltankanlagen bestehen aus einem oder mehreren Heizöllagertanks einschließlich der verbindenden Rohrleitungen bis zum Brenner der Kesselanlage und unterliegen einer besonderen Überwachung und müssen durch amtlich anerkannte Sachverständige überprüft werden.
Die Einhaltung der Prüfpflicht obliegt dem Betreiber und ist in § 46 AwSV, Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers geregelt. Dieser hat einen Sachverständigen mit der Überprüfung seiner Tankanlage zu beauftragen. Gemäß § 47 AwSV dürfen Prüfung nach § 46 Absatz 2 bis 5 nur von Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Prüfpflicht wurde bis zum 30.07.2017 in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) auf Ebene der einzelnen Bundesländer geregelt.