Nach 20.000 Betriebsstunden, spätestens nach 3 Jahren (BetrSichV §15 Abs.15) müssen Sie Ihren Biogas-Ventilator genauer unter die Lupe nehmen.
Dichtungen und Lager sind zu ersetzen, Bauteile sind auf Verschleiß oder Korrosion zu überprüfen.
Der Ventilator soll ja weiter wie bisher sicher und zuverlässig seine Arbeit verrichten – ohne unangenehme Überraschungen.