Für den Bezug von Pflanzenschutzmitteln muss eine Kopie des Sachkundenachweises mit Vorder- & Rückseite vorliegen. Die Abgabebestimmungen für Pflanzenschutzmittel, die am 06.07.2013 in Kraft getretene Sachkundeverordnung sieht vor, dass jeder, der derzeit im Pflanzenschutz sachkundig ist, ab dem 26.11.2015, sowohl für u.a. den Kauf zwingend einen Sachkundenachweis vorlegen muss. Weiter müssen sachkundige Personen im Turnus von 3 Jahren anerkannte Fortbildungsveranstaltungen besuchen um mit dem entsprechenden Nachweis Ihren Sachkundestand belegen zu können. Sollte der Sachkundenachweis nicht bei uns hinterlegt sein, dürfen wir keine, der Verordnung unterliegenden Produkte mehr an Sie verkaufen!