Jedes Unternehmen ist nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.
Der Betriebsarzt soll das Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsmedizin und des Gesund-
heitsschutzes beraten (= betreuen). Die erforderlichen Einsatzzeiten des BA werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Zur Ausübung der arbeitsmedizinischen Betreuung ist nicht jeder Arzt berechtigt. Zugelassen sind Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte, die über die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin verfügen.