Die Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" ist gesetzlich geschützt und erhält ein Mineralwasser nur unter sehr strengen Voraussetzungen: Die Mineral- und Quellwasserverordnung muss eingehalten werden. So muss zum Beispiel der Abfüllort zugleich dem Quellort entsprechen, die ursprüngliche Reinheit, die ernährungsphysiologische Wirkung, die amtliche Anerkennung sowie der Schutz vor äußeren Einflüssen müssen garantiert werden.
Eine Behandlung von natürlichem Mineralwasser ist streng verboten. Lediglich der Zusatz von Kohlensäure ist gestattet. Der Gehalt an Mineralien und Spurenelementen verleihen jedem Mineralwasser einen eigenen Geschmack, so dass diese sich auch unterscheiden lassen.