Durchführung von Kalibrierungen und Vergleichsmessungen
Für Anlagen, die bedingt durch ihre Einsatzstoffe einen möglicherweise stärkeren Einfluss auf die Umwelt haben, gelten weitere Pflichten, bis hin zur kontinuierlichen Überwachung ausgewählter Parameter.
Beispielsweise wird in der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt, welche Pflichten der Betreiber einer Müllverbrennungsanlage beim Betrieb selbiger zu erfüllen hat.
Bezüglich des Einflusses auf die Luft sind hier zahlreiche Parameter kontinuierlich zu überwachen.
So wird beispielsweise zu jedem Zeitpunkt die Konzentration von Staub und Quecksilber mittels zertifizierter Messgeräte überwacht.
Hier bescheinigen wir den ordnungsgemäßen Einbau, führen die Kalibrierungen mittels Standardreferenzverfahren durch und prüfen im Vorfeld die Geräte sowie den Messwertrechner.
Auch hier garantieren wir zügige Abläufe durch feste Ansprechpersonen, die Sie und ihre Anlagen kennen.