Jährliche Regalinspektion nach Vorgaben der DIN EN 15635 / DGUV Regel 108-007
Gewerblich genutzte ortsfeste Regalsysteme aus Stahl unterliegen in Deutschland einer jährlichen Prüfpflicht.
Diese sogenannte Expertenprüfung muss in einem Abstand von nicht weniger als 12 Monaten regelmäßig durchgeführt werden.
In der DGUV Regel 108-007 (BGR234) wird festgelegt, dass es sich bei Lagereinrichtungen und Regalen um Arbeitsmittel handelt, daher fallen diese unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die DIN EN 15635 regelt die Intervalle, in welchem diese Arbeitsmittel geprüft werden müssen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der jährlichen Regalinspektion und übernehmen die fachgerechte Dokumentation aller eventueller Mängel. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!