Prüfung von Jahresabschlüssen
Wir führen folgende Arten von Jahresabschlussprüfungen durch:
gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vorgabe
individuelle Erweiterungen der vorgenannten Prüfungsaufträge, wie etwa Prüfung des internen Kontrollsystems.
Der Auftrag zur Jahresabschlussprüfung kann z.B. durch Aufträge zur Einrichtung eines Kostenrechnungssystems oder Einführung eines Risikomanagementsystems ergänzt werden. Wir verfügen über die Bescheinigung der Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a der Wirtschaftsprüferordnung und sind somit auch weiterhin zur Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen berechtigt.
Weitere Tätigkeitsgebiete
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen bieten wir eine Reihe weiterer Leistungen an, wie z.B.
Due Diligence-Prüfungen (z.B. im Rahmen von Unternehmensverkäufen)
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV-Prüfungen)
Prüfung von Verwendungsnachweisen nach EU-Recht (z.B. HORIZON 2020)
Restrukturierungsprüfungen
Prüfung von Sanierungskonzepten