Bei jedem Gebrauchtwagen-Verkauf, ob Unfall oder nicht, sollten alle
Schäden dokumentiert werden. Führen Sie durchgeführte Reparaturen, behobene
Schäden sowie bestehende Schäden für den Käufer auf.
Sofern ein KFZ-Gutachten des Wagens vorliegt, fügen Sie dies dem Kaufvertrag
bei. So haben Sie keine versteckten Mängel und vermeiden eine Rückabwicklung.
Achten Sie darauf, alle Schäden dem Käufer mitzuteilen, wenn Sie einen
Unfallwagen verkaufen möchten.
Die Vereinbarung "Gekauft wie gesehen!" ist nicht unüblich, aber schützt
Sie nicht davor, dass ein Käufer vom Kauf zurück treten kann.
Denn wenn Sie Schäden am Auto nicht mitteilen, ist dies ein Verschweigen
eines Sachmangels, der den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
berechtigt.
Alle Unfallschäden
, ob repariert oder nicht,
müssen dokumentiert
und
mitgeteilt werden.