Wenn Sie kaskoversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Kaskoversicherung die Regulierung des Schadens abzüglich einer von Ihnen mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie zahlen beim Scheibenaustausch nur Ihren Anteil (Selbstbeteiligung und ggf. die "Selektgebühr" bei Werkstattbindung) direkt an Ihren AUTOGLAS SPEZIALISTEN – um den Rest kümmern wir uns.
Ganz wichtig
- Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt Ihnen auch im Schadensfall erhalten!
Mit Werkstattbindung?
Haben Sie eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung (sogenannter "Selektvertrag") abgeschlossen, so ist die Versicherung berechtigt, von der Erstattungssumme einen zusätzlichen Betrag je nach Vertragsbedingung abzuziehen. Auch hier sind wir jederzeit gerne bereit, Sie sachgerecht und umfassend zu informieren.
Nicht Kasko versichert?
Sollte Ihre Versicherung keine Glasbruchschäden an Fahrzeugscheiben abdecken, informieren wir Sie gerne über die nach Fahrzeugtyp und Modell unterschiedlichen Kosten.
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