privat genutzte Fahrzeuge. Gewerbliche Käufer erhalten keine Förderung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird. Eine Beantragung ist nach dem Kauf innerhalb von neun Monaten möglich.
Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Fahrzeug muss neu sein und einen Nettolistenpreis von maximal 60.000 Euro haben. Zudem muss es mindestens sechs Monate auf den Käufer zugelassen sein und eine Batteriekapazität von mindestens 0,5 kWh je 100 kg Leergewicht besitzen.
Der Umweltbonus kann für alle Elektrofahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Plug-In-Hybride müssen ab dem 1. Januar 2018 gekauft worden sein.
Weitere Informationen zum Umweltbonus finden Sie auf der Webseite des BAFA.