Unbelasteten Erdaushub, wie er bei der Erschließung von Baugebieten, im Straßenbau oder beim Kelleraushub anfällt, können wir in unseren eigenen Verfüllmaßnahmen, nach dem Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen regional verwerten. Unsere Werke stehen hierfür zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Untersuchung gemäß Verfüllleitfaden für Gruben und Brüche mit Einhaltung der Z0-Zuordnungswerte und eine bestätigte Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers.
Die Entsorgung von Kleinmengen (gewachsener Boden ohne Altlastenverdacht und Fremdstoffe/Oberboden) ist bis zu einer Aushubmenge von ca. 50 cbm ohne Analyse möglich. Hierzu ist eine von uns bestätigte Verantwortliche Erklärung und vorab die Zusendung von aussagekräftigen Fotos erforderlich.
Aushub mit einer Belastung bis Z1.1 gemäß Verfüllleitfaden, können wir in unserem Werk annehmen. Zur Genehmigung benötigen wir eine unterschriebene Verantwortliche Erklärung, sowie entsprechende Deklarationsanalysen gemäß Verfüllleitfaden.