Meisterbetrieb für Instandhaltung von Kanalisationen wie
die Reinigung, Inspektion, Sanierung und
Wartung von abwassertechnischen Anlagen.
Unser Notdienst ist 24 Stunden für Sie bereit (auch an
Wochenenden und Feiertags!)
Rückstauschutz:
Rückstau – Was ist das?
Ein Rückstau in den eigenen Hausanschlusskanal bzw. die
eigenen Kellerräume kann mehrere Ursachen haben. Die
öffentlichen Kanäle nicht so groß dimensioniert, dass diese
die gesamte Niederschlagsmenge eines Starkregens
(sprichwörtlich einem ‘Jahrhundertregen‘) sofort ableiten
können. Dadurch füllen sich die Straßenkanäle an und das
Wasser kann in die angeschlossenen Hausgrundleitungen
hinein laufen. Hier wirkt dann das ‘Gesetz der
kommunizierenden Röhren‘. Das heißt, das Wasser steigt
theoretisch soweit an, bis es den höchstmöglichen
Wasserstand erreicht hat. Dies ist fast immer die
Straßenoberkante = Rückstauebene.
Diese Art des Rückstaus wird durch den vielzitierten
Klimawandel mit Sicherheit zunehmen. Sintflutartige
Regenfälle werden in den nächsten Jahren vielerorts keine
Ausnahme mehr bleiben.
Ein Rückstau kann ebenfalls durch eine
Querschnittsverengung der Grund- oder Regenwasserleitung
entstehen. Gründe können Verstopfungen, altersbedingte
Ablagerungen, Wurzeleinwüchse oder Rohrbrüche sein. Der
Satz ‘Bisher ist bei uns noch nie Wasser hochgekommen!‘,
kann deshalb so nicht als Sicherheitsmerkmal gelten.
Rückstau – Wer haftet?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung immer beim
Hauseigentümer!
Die Kommunen kommen in der Regel nicht für entstandene
Schäden durch einen Rückstau auf. In den meisten
Entwässerungssatzungen ist festgeschrieben, dass Abläufe
unterhalb der Rückstauebene, auf Kosten des
Grundstückseigentümers, gegen Rückstau gesichert (und
gewartet) sein müssen. Entsprechende DIN-Vorschriften
weisen zudem auf die Notwendigkeit einer Rückstausicherung
hin.
Die Versicherungswirtschaft bietet selbstverständlich einen
Schutz gegen Rückstau im Keller an. Allerdings haftet die
Versicherung nur, wenn Rückstauverschlüsse gemäß den
Vorschriften und Regeln der Technik verbaut sind. (In der
Praxis zeigt sich leider oft der Fall, dass für das
jeweilige Abwasser nicht die richtige Rückstauklappe
verbaut wurde!) Die fehlende Wartung der Anlage ist für
Versicherungen ein ebenfalls gerne gesehenes
Ausschlusskriterium.
Rückstau – Was kann es kosten?
Der Kellerraum wird heutzutage vermehrt als Wohnraum
genutzt. So können durch ein überflutetes Untergeschoß
enorme Kosten entstehen. Unbrauchbar gewordene Bodenbeläge,
Möbel und Hausrat müssen ersetzt werden. Die Räume müssen
entfeuchtet und meist renoviert werden. Zudem kostet es
eine Menge an Zeit und evtl. Folgekosten durch den
Wertverlust des Gebäudes sind nur schwerlich zu beziffern.
Rückstau – Was kann ich tun?
Grundsätzlich sollten alle Entwässerungsgegenstände
unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau geschützt sein.
Folgende Möglichleiten des Rückstauschutzes stehen zur
Verfügung:
Einbau eines zentralen Rückstauverschlusses im
Kon-trollschacht vor dem Haus
Einbau eines Rückstauverschlusses in die Grundleitung unter
dem Haus (bei Bedarf auch mit einer Pumpe, so dass
anfallendes Abwasser im Haus, auch trotz dem Rückstau im
Kanal entsorgt werden kann)
Dezentrale Rückstauverschlüsse zur Sicherung einzelnen
Abläufe (Bodenabläufe in der Waschküche, Waschbecken oder
WC‘s)
Hebeanlagen, an welche ganze Wohngeschosse angeschlossen
werden. Hier wird das Abwasser dann über die Rückstauebene
gepumpt.
Speziell bei alten Häusern ist ein nachträglicher
Rückstauschutz meist nicht ohne größere Baumaßnahmen zu
erreichen. Denken sie daher bei Umbau- oder
Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus auch an Ihre Rohre.