Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen umfasst in der Praxis insbesondere die im Rahmen unternehmerischer Rechnungslegung regelmäßig zu erbringenden Arbeiten wie Finanzbuchhaltung, Fertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie den steuerlichen Rechtsschutz. Daneben nimmt die gestaltende Steuer- und Wirtschaftsberatung in Form von beratender und gegebenenfalls aktiv mitwirkender Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur aktuellen und präventiven Sicherung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einen sich ständig erweiternden Raum ein.