Der inhaltliche Fokus der „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen gemäß TRGS 529 und TRAS 120“ liegt auf folgenden Bereichen:
- Biologischer Prozess
- Rechtlicher Rahmen Anlagenbau und Anlagenbetrieb
- Genehmigungsrecht und wasserwirtschaftliche Anforderungen
- Anforderungen an die Störfallverordnung
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 BetrSichV und § 6 GefStoffV
- Gefahrstoffrecht unter Berücksichtigung der TRGS 529
- Explosions- und Brandschutz
- Prüf- und Dokumentationspflichten
- Schadensmanagement
- Schulung und Unterweisung von Beschäftigten
- Sicherheitsrelevante Überwachung und Instandhaltung
- Mindestschulungsumfang gemäß TRGS 529:
Grundschulung: 16 Lehreinheiten á 45 Minuten (720 min.), verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Tage.
Hinweis:
Das Schulungskonzept des Schulungsverbund Biogas deckt somit die verbindlichen Schulungsinhalte der TRGS 529 und der TRAS 120 ab. Es gewährleistet darüber hinaus bei allen Schulungsangeboten mit einem abschließenden Kenntnisnachweis (Multiple-Choice-Test) mit Zertifikat die Qualifikation der Teilnehmer.