Brandschutznachweise bzw.-konzepte gelten als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz. Sie belegen, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage zielorientiert in einer Gesamtbewertung beurteilt wurden.
Gesamtbewertung bedeutet hier, dass sich die Belange des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, des betrieblichen Brandschutzes und des abwehrenden Brandschutzes in einem ganzheitlichen Konzept wiederspiegeln. Je besser die drei Säulen des Brandschutzes hier ineinandergreifen, umso höher ist das Schutzziel zu bewerten.