Richtlinie für barrierefreie Software ist die umfangreiche Verordnung der BITV Bundesstelle für Informationstechnik. Sie trat am 22. September 2011 in Kraft. Die Verordnung BITV stützt sich auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung und ist Richtlinie zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit bei Webseiten und Webanwendungen.
Die 12 Richtlinien sind untergliedert in 4 Prinzipien:
Verständlichkeit
Wahrnehmbarkeit
Robustheit
Bedienbarkeit
Der Erfüllungsgrad ist in drei Stufen möglich: A, AA, AAA. Diese definieren den Grad der Barrierefreiheit.
Verständlichkeit
Machen Sie den Inhalt lesbar und verständlich. Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Geben Sie dem Benutzer eine Hilfestellung bei der Eingabe. Helfen Sie ihm dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.
Wahrnehmbarkeit
Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, sodass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.
Robustheit
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten wie Browser einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Bedienbarkeit
Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein. Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten von der Tastatur aus verfügbar sind.
Beispiel: Barrierefreie Navigation