Entsprechend BGV A3/DGUV Vorschrift 3 prüfen wir mit
modernster Mess- und Prüftechnik ortsveränderliche
Elektrogeräte und Betriebsmittel.
Seit 1. April 1979 müssen alle Elektrogeräte und ortsveränderlichen Betriebsmittel, die mit elektrischem Strom betrieben werden,
einer regelmäßigen Prüfung entsprechend Verordnung der zuständigen Berufsgenossenschaft geprüft werden.
Entsprechend BGV A3/DGUV Vorschrift 3 prüfen wir mit modernster Mess- und Prüftechnik ortsveränderliche Elektrogeräte und Betriebsmittel. Im Intervall von 6, 12 oder 24 Monaten, je nach Beanspruchung, Alter und entsprechendem Zustand der Prüflinge
unter Erteilung eines Prüfsiegels. Defekte können gegebenenfalls Vorort behoben werden.
Zuverlässig und präzise in gewohnter Qualität entsprechend unserem Prädikat.
Prüfungen ortsfester Anlagen und Geräte alle 48 Monate auf Anfrage.