Meldungen gem. HinSchG, Kommunikation, Verfahrensbearbeitung, Dokumentation alles sicher und zuverlässig in einem Portal
Betrieb von Meldekanälen + Meldeportal
Der Gesetzgeber hat mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen Rahmen für Hinweise zu Rechtsverstößen im beruflichen Kontext geschaffen.
Kern des Gesetzes sind
- der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger Beteiligter,
- Verfahrensuntersuchungen und
- die Ergreifung von Folgemaßnahmen.
Unternehmen ab 50 Mitarbeiter sind gem. HinSchG verpflichtet einen oder mehrere Meldekanäle einzurichten.
Das subjektive Sicherheitsempfinden hinweisgebender Personen entscheidet darüber, ob Hinweisgeber*in eine Meldung extern (Behörden) oder intern (Unternehmen) abgeben. Das hat maßgeblichen Einfluss auf den Verfahrensverlauf.
Ein Meldeportal, dass anonyme Meldungen ermöglicht, setzt alle gesetzlichen Anforderungen um und bietet Hinweisgeber*innen einen sicheren Kanal für ihre Meldung.
Wir betreiben als Beauftragter Dritter Ihre Meldekanäle für Sie.
Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch.