Der erste Grund für unsere Beauftragung ist die Planung eines Neubaus durch exaktes Ausmessen des Grenzverlaufs. Zum Beispiel bekommen Sie ohne amtlichen Lageplan in der Hansestadt und Nachbarorten wie Reppenstedt, Mechtersen, Bardowick oder Wendisch Evern weder eine Baugenehmigung, noch können Sie den Hausbau finanzieren oder einen Verkauf rechtssicher organisieren. Ein weiterer, häufiger Grund ist die Weiterleitung von Vermessungsaufträgen durch das lokale Katasteramt. Unsere öffentliche Bestellung gewährleistet objektive, präzise Arbeit und die juristische Anerkennung unserer Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten, Verkaufsverhandlungen oder Erbschaftsauseinandersetzungen. Die kommunalen Behörden für die Erhebung der Grundstückssteuer orientieren sich an unseren Daten bei der Festlegung der Grundstückssteuer nach dem Verkehrswert entsprechend der Lagedaten, Nutzung und Größe.