Generierung der UFI-Codes und der Poison Center Notification entsprechend Artikel 45 der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für gefährliche Gemische
Nach Artikel 45 der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen zukünftig für Gemische die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Eigenschaften als gefährlich eingestuft sind, u.a. Zusammensetzung und Gefährlichkeit an die europäischen Giftnotrufzentralen über ein Portal der ECHA in einer sog. PCN mitgeteilt werden. Verknüpft ist diese mit einem sog. UFI-Code, dem Unique Formula Identifier, der auf dem Etikett aufgedruckt werden muss. Im Notfall kann der Anwender diesen UFI-Code beim jeweiligen Giftnotruf nennen und darüber zuverlässiger hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefahren und Reaktionen beraten werden.
Dies ist zu folgenden Deadlines verpflichtend:
Für Produkte, die für Verbraucher (Privatpersonen) oder gewerbliche Anwender (Handwerker etc.) bestimmt sind: 01.01.2021
Für Produkte, die nur für Industrielle Anwender bestimmt sind: 01.01.2024
Für Produkte, die bereits am Markt sind und die bereits bei den nationalen Stellen gemeldet worden sind: 01.01.2025.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Generierung der UFI-Codes und den Poison Center Notifications, aktiv bei der Erstellung oder beratend. Notwendige Grundlage ist jeweils das Sicherheitsdatenblatt und die genaue Rezeptur.