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Oftmals befinden Sie sich nach einem Umzug in der Grundversorgung. Anhand eines Beispiels lässt sich dies gut erklären: Wenn Sie in Ihrer neuen Wohnung den Lichtschalter betätigen, werden Sie feststellen, dass dieser funktioniert. In Ihrer neuen Wohnung ist bereits Strom da. Mit dem Betätigen des Lichtschalters schließen einen sogenannten „stillschweigenden Vertrag“ mit dem Grundversorger vor Ort. Sie sind dann automatisch Kunde in der Grundversorgung. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn Sie Ihre Zähler bei einem Einzug nur beim örtlichen Energieversorger (Grundversorger) anmelden, ohne einen Sondervertrag abzuschließen. Dann bleiben Sie ebenfalls vorerst in der Grundversorgung.
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