Diensterfindungen aus Hochschulen und Universitäten stellen Spitzentechnologien mit wirtschaftlichem Potenzial dar. Bei der Vermarktung der Erfindungen und Schutzrechte spielen Patentverwertungsagenturen eine Schlüsselrolle. Um festzustellen, wie vielversprechend eine kommerzielle Verwertung der Ergebnisse aus Forschung und Lehre ist, werden die Erfindungsmeldungen von den Experten der zuständigen Patentverwertungsagentur eingehend geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei eine Recherche in der Patentliteratur und eine Marktanalyse. Sind die Aussichten auf eine kommerzielle Verwertung positiv, wird eine Patentanmeldung eingeleitet. Das Ziel ist es, dieses Schutzrecht an die Industrie zu lizenzieren oder zu verkaufen. Aber auch bei Ausgründungen sind viele Details, vor allem Regelungen zu den Nutzungsrechten, für einen nachhaltig erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer zu beachten. Bei diesen Tätigkeiten fungieren Patentverwertungsagenturen oftmals als externe Patentstelle, koordinieren die Zusammenarbeit mit Patentanwälten, übernehmen das Patentmanagement mit Fristenüberwachung und stehen Hochschulangehörigen beratend zur Seite.
Auch bei der Einwerbung von Drittmitteln sind Patentanmeldungen hilfreich, denn durch die Erteilung der Patente wird die hohe innovative Leistung von einer unabhängigen Behörde, dem Patentamt, bestätigt.