Gem. DIN 18195 (von 08/2000) sind nun auch die "kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen" in das Regelwerk der Deutschen Normung eingegangen. Dieser Schritt ist für den Planer und Ausführenden wichtig, um die nun die Bauaufgaben nicht nur gem. den "allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik" auszuführen, sondern somit auch die entsprechende Rechtssicherheit zu erlangen. Gem. "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)" erfordert die Ausführung von Abdichtungsarbeiten spezielle Fachkenntnisse, die wir nachweislich haben und umsetzen. Wir sind in der Lage, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen manuell oder maschinell zu verarbeiten und aufzubringen. Die Auftragsart wird beeinflusst von der zu erstellenden Fläche.