Die Anforderungen an Fluchttüren in der Außenanwendung sind groß. Neben bauphysikalischen Eigenschaften, wie z.B. dem Wärmedurchgangskoeffizient oder der Schlagregendichtheit, ist wohl das unmittelbare Freigeben der Verriegelung zum Öffnen der Türe die wichtigste Eigenschaft, sodass sich Personen rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich retten können.
Ob Notausgangs- oder Paniktüren in Fluchtwegen ihre Anwendung finden, hängt vom Einsatzort und den Umgebungsbedingungen ab. Notausgangstüren (Türen mit Verwendung von Notausgangsverschlüssen nach DIN EN 179) sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Hierbei kann es sich auch um Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden handeln, welche ausschließlich von autorisierten Personen genutzt werden. Im Gegensatz zu Notausgangstüren kommen Paniktüren (Türen mit Verwendung von Panikverschlüssen nach DIN EN 1125) in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen. Diese müssen im Notfall auch ohne Einweisung betätigt werden können. Als öffentliche Gebäude gelten z.B. Schulen, Krankenhäuser, Museen oder Verwaltungsgebäude.