Seit 1.1.2009 für alle Gebäude mit Baugenehmigung vor 1.1.2006. Der Mieter/Käufer hat das Recht auf einen Energieausweis. Der Vermieter/Verkäufer entscheidet, ob er für jede Wohnung einzeln oder für das gesamte Gebäude einen Energieausweis ausstellt.
Gültigkeit des Energieausweises: 10 Jahre.
Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, kirchliche Gebäude, Industriebauten und landwirtschaftliche Gebäude. Rund 40% des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen auf Gebäude. 78% dieser Energie könnten allein durch eine gute Dämmung eingespart werden.