Zuverlässiger Winterdienst – Räumen und streuen von Gehwegen.
Schnee und Eis stellen auf privaten Grundstücken und öffentlichen Gehwegen eine erhebliche Gefahr dar. Fußgänger können sich verletzen. Der Besitzer der Flächen muss in vielen Fällen Schadensersatz zahlen, sofern er seinen Pflichten zum Räumen und Streuen nicht nachkommt. Überlassen Sie diese Aufgabe uns: Wir garantieren Ihnen einen pünktlichen und gründlichen Winterdienst.
Sicherheit durch schneefreie Flächen
Unser Angebot bezieht sich auf alle Flächen: Wir bieten unseren Winterdienst für Wege auf privatem Grund, für Treppen, Parkplätze und vieles mehr. Hierfür setzen wir stets die geeignete Technik ein. Für die Großflächenräumung verfügen wir über Fahrzeuge mit breitem Schieber, sodass wir die Arbeit schnell und kostengünstig erledigen können. Schmale Wege räumen wir dagegen per Hand.
Zusätzlich streuen alle diese Flächen – sie lassen sich danach sicher benutzen. Diese Dienste offerieren wir zu sämtlichen Uhrzeiten. Sie können uns rundum die Uhr über unsere Notfall-Hotline erreichen. Kurze Zeit später kümmern wir uns um das Problem.
Einhaltung der kommunalen Ordnung
Immobilienbesitzer müssen auf dem Abschnitt vor ihrem Gebäude dafür sorgen, dass Passanten den Weg sicher benutzen können. Das gilt ab einer bestimmten Uhrzeit morgens bis in die Abend- beziehungsweise Nachtstunden. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Beauftragen Sie uns, können Sie sich auf die genaue Einhaltung dieser Bestimmungen verlassen. Bei starkem Schneefall räumen und streuen wir mehrmals täglich. Dadurch sinkt die Unfallgefahr. Sie müssen zudem keine Schadensersatzpflicht befürchten, wenn sich ein Fußgänger auf dem von Ihnen verantworteten Abschnitt doch verletzen sollte.