Die Miethausverwaltung ist ein komplexer Bereich der Immobilienverwaltung und erfordert je nach Größe und Umfang der Wohnanlagen viel Zeit. Um die gesetzlich festgelegten Rechte des Vermieters zu sichern und Schäden vorzubeugen, sind umfangreiche rechtliche Kenntnisse im Vermietungsbereich erforderlich.
Unsere Leistungen für Mietwohnhäuser umfassen unter anderem:
- Führen des Schriftverkehrs mit Mietern/Pächtern und Geltendmachung aller Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnissen
- Auswahl von Mietern oder Nutzern in Absprache mit dem Eigentümer und Abschluss von Mietverträgen
- Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Kautionsanlage gemäß § 551 BGB
- Kautionsabrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Abzug eventueller Zahlungsrückstände und Handwerkerkosten
- Durchführung des Mahn- und Klagewesens
- Durchsetzung von Mieterhöhungsbegehren
- Buchhaltung (Mietsollstellungen, Verbuchung der Zahlungseingänge, Überwachung der OP-Listen/Zahlungseingänge)
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Regelmäßige Ortsbegehungen der verwalteten Objekte
- Einstellung, Überwachung und Entlassung von Hausmeistern und sonstigen Hilfskräften
- Überarbeitung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei öffentlich geförderten Wohnungen