Werden Container im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Eine behördliche Stellgenehmigung muss eingeholt werden.
- Der Container muss mit einer Baustellensicherung versehen werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.
- Zuständig für die Stellgenehmigung ist in der Regel das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Genehmigung und stellen die Verkehrssicherung bereit.
- Absperrtechnik kann direkt angefragt werden.