Hygiene-Erstinspektion bei Neuinstallationen,regelmäßige technische Wartung durch geschultes Fachpersonal
Hygieneinspektion durch zertifizierten Prüfer alle drei Jahre und bei Anlagen mit Luftbefeuchter alle zwei Jahre
Der Gesetzgeber fordert: In Deutschland sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu wahren. Um Belastungen der Arbeitnehmer durch Klima- und Lüftungsanlagen auszuschließen wurden Hygienevorschriften in der Richtlinie VDI 6022 eindeutig festgelegt.