. Die VDI schreibt zur Verwendung von Bioziden:
"Auf die Verwendung von Bioziden ist, wann immer möglich, zu verzichten."
"Die Verwendung von Bioziden unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 528/2012" - Siehe Artikel 95
"Des Weiteren ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob ein Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren möglich ist."
"Biozide dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, andere als die Zielorganismen oder auf die Umwelt hat."
"Aus Biofilmen werden kontinuierlich Mikroorganismen in das Kreislaufwasser abgegeben."
"Beim Einsatz nicht oxidierender Biozide ist der Wirkstoff quartalsweise zu wechseln, um Resistenzen vorzubeugen."
Eine automatisierte Überwachung Ihres Systems ist zu bevorzugen - dies gewährleistet die greensafer