Quads und Trikes gelten als PKW. Es gilt die Helmpflicht & Vignette. Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf. Beim Parken in Kurzparkzonen muss ein Parkschein angebracht werden. Für Quads gelten die Regelungen betreffend des Parkpickerls. Bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h besteht Sturzhelmpflicht. Für Quads oder ATVs sind folgende Lenkberechtigungen erforderlich: Klasse B, Klasse A (Eigenmasse des Fahrzeugs <= 400 kg), Klasse F (Bauartgeschwindigkeit <= 50 km/h) oder Mopedausweis mit Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug". Pannendreieck, Verbandszeug und Warnweste müssen mitgeführt werden. Seit Januar 2006 gilt Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer von Quads. Die Zulassung von Quads in Österreich erfolgt je nach Hubraum und Führerscheinklasse. Weitere Informationen finden Sie auf der ÖAMTC Website.