Wir erfüllen die Anliegerpflichten gemäß gültiger Ortssatzung durch Beräumen und / oder Abstumpfen der öffentlichen sowie aller für das Funktionieren Ihres Grundstückes notwendigen Wege und Flächen. Dazu gehört neben der Bereitstellung von Streugut auch das Beräumen des Streugutes, sobald es die Wetterlage als sinnvoll erscheinen lässt. Unser Winterdienst ist so straff organisiert, dass auch bei extremen Witterungsbedingungen Ausfälle ausgeschlossen sind. Die gesetzlichen Anforderungen werden hier schnell und trotzdem preiswert erfüllt und im Notfall hilft Einer dem Anderen. Aus organisatorischen Gründen können wir Ihnen die Winterdienstleistungen nur noch in Verbindung mit der Grünanlagenpflege anbieten.