RAL Gütegemeinschaft Innentüren gibt für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen als Güte- und Prüfbestimmungen die RAL-GZ 426 heraus, auf deren Basis Türenhersteller eine neutrale Qualitätskontrolle organisieren können. Diese wird von der Gütegemeinschaft durch unabhängige Prüfer überwacht.
Ein Türenhersteller, der seine Türblätter oder Türzargen mit dem Gütezeichen kennzeichnen möchte, muss seine Produkte zunächst auf „Herz und Nieren“ prüfen lassen, d.h. einer umfassenden Typprüfung auf der Basis der RAL-GZ 426 unterziehen, die alle 3 Jahre in einer Typ-Kurzprüfung und spätestens nach 6 Jahren einer Komplettprüfung wiederholt werden muss. Sie werden dann vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft in entsprechende Klima- und mechanische Beanspruchungsklassen eingestuft.
Auch muss der Hersteller nachweisen, dass er das erreichte Qualitätsniveau aufrechterhalten kann. Aus diesem Grund wird von ihm der Aufbau eines eigenen Prüfstandes und eine kontinuierliche Eigenüberwachung verlangt.
Darüber hinaus wird die Fertigung der Türblätter und Türzargen durch ein neutrales Prüfinstitut überwacht (Fremdüberwachung), das dabei auch die Dokumentation der Eigenüberwachung überprüft.
Auf der Basis der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 426 existiert das Gütezeichen in verschiedenen Produktvarianten.