Eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch uns gewährleistet eine Übereinstimmung von Baubeschreibung, -planung und -ausführung.
Auch wenn Sie sich nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 4 – Zusammenstellung und Einreichen des Bauantrags – nicht für unser Unternehmen als Generalübernehmer entscheiden:
Wir können Ihnen dennoch unsere Kompetenz und unser Wissen in Bezug auf Ihr Projekt zur Verfügung stellen und übernehmen gerne das Projektmanagement bzw. Controlling Ihres Generalunternehmers.