Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für PKW beträgt normalerweise 24 Monate. Eine Ausnahme besteht bei den PKW nach der ersten Kfz-Zulassung, bei denen die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig ist.
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (PKW und Motorräder z. B . 24 Monate).
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die "normale" HU.