Regelmäßige Dichtigkeitsüberprüfungen sind gem. EU-Verordnung (517/2014) für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen im gewerblichen Bereich vorgeschrieben. Leckagen müssen erkannt werden, entsprechende protokollierte Dichtigkeitsüberprüfungen sind, abhängig von der Füllmenge und Art des Kältemittels, in regelmäßigen Abständen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie!
Natürlich sind auch Privatkunden gut beraten, Ihre Anlage regelmäßig warten zu lassen, um einen reibungslosen Betrieb und somit lange Freude an einem gesunden und behaglichen Raumklima haben.
Auffinden und Beheben von Leckagen
Nachfüllen von Kältemitteln
nachhaltig einwandfreier Betrieb
Vorbeugung von Folgeschäden
Hoher Wirkungsgrad
Energieeffizient
gesetzliche Vorgaben fürs Gewerbe