Die KfW fördert Anlagen für die kontrollierte Wohnraumlüftung, die in Wohngebäude von Privatpersonen nachgerüstet werden wahlweise mit einem Kredit oder mit einem Zuschuss. Eine Wohnraumlüftung sorgt für Wohlbefinden. Bei Erreichen der entsprechenden Effizienzhaus-Stufe können Sie bis zu 75.000 Euro (Tilgungs-)zuschuss für energieeffiziente Maßnahmen erhalten. Aber auch, wenn Sie keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, fördert die KfW Einzelmaßnahmen inklusive Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten im Rahmen der Kreditmaßnahme 262. Beispiele für Einzelmaßnahmen sind: Lüftungsanlagen (inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung) einbauen, Außenwände, Kellerdecke oder Dachflächen dämmen, Fenster und Außentüren erneuern, Heizungsanlage erneuern oder optimieren. Gefördert werden anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind ausführlich im Merkblatt der KfW hinterlegt. Die KfW fördert Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind bis zu 60.000 Euro Kreditvolumen möglich. Wird die Förderung der Maßnahme als Zuschuss beantragt, liegt der Fördersatz bei 20 % der förderfähigen Kosten. Alle Angaben zu den Fördermitteln erfolgen ohne Gewähr.