Unter Miethausverwaltung versteht man die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Der Hausverwalter ist dabei Vertreter des Eigentümers. Den Umfang der Aufgabenübertragung richtet sich dabei stets nach den Wünschen des Eigentümers. Dies kann die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung) ebenso umfassen wie die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.