Seminar für den Erwerb der Sachkunde als Laserschutzbeauftragter speziell für Laser für Show- und Projektionszwecke gemäß OStrV und DGUV 11 (BGV B2).
Für den Betrieb von Showlasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV - sowie nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" - BGV B2 - ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen, die einen sicheren Betrieb der Lasereinrichtung ohne Gefährdung des Publikums gewährleisten. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, geltende Vorschriften und Gesetze eingegangen.
Unsere Ausbildungsseminare sind von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für diese Ausbildungsseminare.