Mit Hilfe des Berechnungsprogramms zur Störfall-Verordnung kann man als Unternehmer ermitteln, welchen Pflichten man nachzukommen hat.
Die Verordnung wurde zum Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Folgen bei plötzlich eintretenden Störfällen eingeführt. Erst die Serveso-II-Richtlinie berücksichtigte auch eine allmähliche Schädigung über einen längeren Zeitraum durch zu hohe Emissionen.
Jetzt liegt bereits die Seveso-III-Richtlinie vor und musste bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anpassung unserer Störfallverordnung (12. BImSchV) wurde zum 31.08.2015 in Kraft gesetzt.