Rasen mähen , Pflege von Industrieflächen , Heckenschnitt, Entsorgung Grünabfälle,
Anrechnung auf Ausgleichsabgabe §223 SGB IX !
Die fachspezifische Förderung der Beschäftigten (Menschen mit Behinderung) erfolgt über die Arbeit und Wissensvermittlung im Bereich Garten- und Landschaftspflege. Hierbei wird besonders Wert auf den sachgerechten Umgang mit den verschiedenen Arbeitsgeräten gelegt. Durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitsschutzbelehrungen bekommt somit jeder Beschäftigte die Möglichkeit, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell auszubauen und zu festigen. Es stehen vor allem die Entwicklung der Persönlichkeit und die Steigerung des Selbstwertgefühls im Vordergrund.
Fordern Sie unseren Service und unsere Fachkompetenz an !
Unsere Leistungen im Garten- und Landschaftsbereich beziehen sich auf die
Pflege von:
Firmengrundstücken vorwiegend im Landkreis Nordhausen
repräsentativen Eingangsbereichen z.B. von Einkaufsmärkten
Außenbereichen und Gärten von Privatkunden
Rasenflächen sowie die fachgerechte Entsorgung des Mähgutes
Grünanlagen in öffentlichen Bereichen
Grabstellen
sowie:
Baum-, Hecken- und Strauchschnitt mit fachgerechter Entsorgung
Freischneidearbeiten an verwilderten Flächen
Laub saugen und beräumen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Unser Service für private und gewerbliche Kunden
angemessenes und faires Preis- Leistungsverhältnis
Fachkompetenz in der Durchführung
termingerechte Ausführung
individuelle Beratung und Abstimmung vor Ort
saisonal angepasste Auftragserfüllung nach Ihren Vorgaben unter unserer stetigen Kontrolle
Wirtschaftlicher Vorteil für unsere gewerblichen Kunden:
Gemäß § 223 SGB IX können 50% der von der WfbM erbrachten Nettoleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Interesse?
Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Es lohnt sich!