Lehrgang / Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten, Tätigkeiten mit geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs
Der Umgang und die Entsorgung mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sind durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 definiert.
Der Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C (kleiner Asbestschein) befähigt Ihre Mitarbeiter für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nr. 2.8 TRGS 519 und Arbeiten geringen Umfangs nach Nr. 2.10 TRGS 519.
Die Gültigkeit der staatlich geprüften Kurse beträgt 6 Jahre.