Feuerlöscher sind in erster Linie zur Bekämpfung von Entstehungsbränden einzusetzen. Um einen sicheren Löschvorgang zu erreichen, sind Feuerlöscher spätestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüf- und Wartungspflicht der Geräte ergibt sich aus der Verkehrssicherheitspflicht.