Nach DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 ist ein Blitzschutzsystem vollständig zu prüfen. Hierzu gehören die Prüfungen der Dokumentationen, die Besichtigungen des äußeren und inneren Blitzschutzes, die erforderlichen Messungen und sorgfältige Erstellung der Prüfberichte. Doch…wer darf prüfen? Nur die Blitzschutzfachkraft! Eine Blitzschutzfachkraft hat aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Erfahrungen und Kenntnisse über die einschlägigen Normen der Blitzschutzsysteme, kann planen, errichten und prüfen. Die Blitzschutzfachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes.